Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die WFV Wohnen & Ferien Vermittlungs-GmbH wird im nachfolgenden WFV genannt.

  1. Vertragsbedingungen
    1. Der Mietvertrag (nachfolgend MV genannt) wird durch die WFV als Vermittler im Namen und für Rechnung des Eigentümers der jeweiligen Wohnung oder des jeweiligen Hauses bzw. auch im eigenen Namen mit dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen.
    2. Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die in den Angeboten enthaltenen Leistungen. Der MV bezieht sich auf die jeweils im MV angegebenen volljährigen Personen, die als Mietergemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages haften.
    3. Das Mietobjekt darf nur im vertraglichen Umfang genutzt werden.
    4. Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, dass in der Preisliste abweichende Angaben gemacht wurden. Geheizt wird nur während der Heizperiode. Zusätzliche Leistungen müssen vor Ort im Büro der WFV vor der Abreise des Mieters bezahlt werden. (Kurtaxe), Gepäcktransfer, Telefon, Nachreinigung, Wäscheservice etc. sind nicht im Mietpreis enthalten und können als zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden.
  2. Zahlungsbedingungen
    1. Bei Abschluss des Vertrages sind als Anzahlung 20 % der vertraglich vereinbarten Gesamtmiete zur Zahlung fällig. Die Restzahlung muss bis zum 30. Tag vor Mietbeginn auf einem Konto der WFV eingegangen sein. Leistet der Mieter die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht fristgemäß, so ist die WFV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung (§ 323 BGB) vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem ist die WFV für diesen Fall berechtigt, den Mieter mit Rücktrittskosten gem. Ziff. 3.1 zu belasten, wobei dem Mieter insoweit ausdrücklich das in Ziff. 3.2 geregelte Recht zusteht.
  3. Rücktritt / Umbuchungswünsche
    1. Der Mieter kann jederzeit von der Buchung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich oder per Mail erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei der WFV maßgeblich (Posteingangsstempel / Maileingang). Die dem Mieter wegen des von ihm erklärten Rücktritts aufzuerlegenden Kosten werden nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: bis 61 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises ab 60 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises Gelingt es, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen zu finden, so wird lediglich eine Stornierungsgebühr i.H.v. EUR 70,00 berechnet. Darüber hinausgehende bereits eingezahlte Mietbeträge werden erstattet.
    2. Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
    3. In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Diese sind unter Einhaltung der vorgenannten Fristen schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden MV verpflichtet.
    4. Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen usw. die Durchführung des MV unmöglich machen. Die Abwicklung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.
    5. Die WFV empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung. Diese finden Sie online unter www.wfv-gmbh.de
  4. Gewährleistung
    1. Bei Mängeln an der Mietsache ist der Mieter verpflichtet unverzüglich, spätestens 2 Tage nach Einzug, den Mangel zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
    2. Der Mangel ist schriftlich festzuhalten und von der WFV gegenzuzeichnen. Bei fernmündlicher Meldung ist unverzüglich eine schriftliche Meldung nachzureichen.
    3. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften aus 4.1 und 4.2 ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt und hat auch keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, eine Anzeige war erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar.
    4. Dem Vermieter oder der WFV ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist die WFV berechtigt, dem Mieter ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in einer angemessenen Frist, so ist der Mieter berechtigt, vom MV zurückzutreten und die Rückzahlung des Mietpreises zu fordern. Eventuelle Schadensersatzforderungen gegenüber der WFV bleiben immer in der Höhe auf den Mietpreis beschränkt.
    5. Beansprucht die WFV eine Frist für die Überprüfung von Mängelrügen und Schadensersatzansprüchen, so wird für die Dauer dieser Überprüfung die Verjährungsfrist gehemmt.
  5. Pflichten der Mieter
    1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam.
    2. Der Mieter verpflichtet sich, eventuell angerichtete Schäden der WFV sofort zu melden. Bei verspäteter Mitteilung hat die WFV das Recht, Folgeschäden geltend zu machen.
    3. Beschwerden oder Unstimmigkeiten müssen unverzüglich, mündlich und anschließend schriftlich der WFV gemeldet werden. Spätere Beanstandungen oder Rückzahlungsansprüche können nicht mehr angenommen werden.
    4. Bettwäsche und Handtücher gehören nicht zur Ausstattung der Wohnung. Sie können von Mietern mitgebracht werden oder gegebenenfalls zu gesonderten Bedingungen von der WFV entliehen werden. Der Mieter hat die Mietsache ordnungsgemäß und besenrein zu verlassen. Die Bettwäsche ist abzuziehen und in die Wäschesäcke zu legen. Mülleimer und Papierkörbe sind zu leeren. Der Kühlschrank ist abzustellen. Das Kleininventar / Geschirr ist zu reinigen und danach in den dafür vorgesehenen Schränken zu deponieren. Die Schlussreinigung wird durch die WFV zu den in dem Angebot genannten Bedingungen angeboten.
    5. Am Ende des MV ist die Wohnung am Abreisetag bis 10.00 Uhr in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
  6. Preisänderungen
    1. Die WFV ist zu Preisänderungen nur berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
    2. Preiserhöhungen sind zulässig als Folgen behördlicher Anordnungen, Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe und bei Änderungen des MwSt.-Satzes.
    3. Bei Preiserhöhungen steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht muss innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung über Preiserhöhungen bei der WFV schriftlich geltend gemacht werden.
  7. Haustiere
    1. Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, dieses ist in der Buchungsbestätigung zugesagt. Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung führen.
  8. Allgemeine Bedingungen
    1. Die Angebote sind sorgfältig zusammengestellt worden. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben.
    2. Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet. Ist der Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so erhöhen sich die Kosten entsprechend.
    3. Gutschriften für verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise können nicht erteilt werden. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn diese Terminänderungen durch eine Umbuchung entstehen.
    4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  9. Nichtbereitstellung (s. Beiblatt PDF)
    1. Bestandteil des Mietvertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Buchungsbestätigung, die Rechnung sowie die allg. Hausordnung in den jeweiligen Häusern.
    2. Sollte eine der Bestimmungen des MV unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gelten für diesen Fall für die unwirksame Bestimmung die gesetzlichen Regelungen.
  10. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs / WLAN
    1. Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

Stand: November 2017